Bedenken gegen das Braunkohlestaubkraftwerk bleiben – Pressemitteilung

Der Vorstand des Vereins ZUKUNFT FECHENHEIM hatte dem Geschäftsführer von Allessa, Herrn Reiser, einen Abdruck des Artikels „Umwelt und Gesundheit: Gefahr aus Kohlekraftwerken“ -¬veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt- und eine Stellungnahme von foodwatch zu Folgen der Quecksilberbelastung vorgelegt. In beiden wird auf die Gefahren durch Kohlekraftwerke hingewiesen. Er forderte deshalb, die von Allessa zu verantwortende Umweltbelastung herunterfahren.

Der Vorstand des Vereins ZUKUNFT FECHENHEIM hat die Antwort des Geschäftsführers nicht nur mit Verwunderung sondern auch mit Verärgerung zur Kenntnis genommen.

Herr Reiser weist die Forderung zurück. Werner Scholz erwidert: „Höchstrichterlich ist das noch nicht geklärt, ob alles in Ordnung ist, denn das Verfahren vor dem Verwaltungs-gerichtshof ist noch anhängig.“

Er erinnert an Folgendes: Eine Fechenheimer Bürgerin sowie die Stadt Frankfurt und der BUND hatten gegen das umstrittene Braunkohlenstaub-Kraftwerk auf dem Allessa-Gelände in Fechenheim geklagt. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht Frankfurt regelrecht abgeschmettert. Für den zuständigen Einzelrichter war sein Urteil offenbar so eindeutig, dass er zur Empörung der Kläger nicht einmal eine Berufung gegen das von ihm erlassene Urteil zuließ.

In Abstimmung mit den übrigen Klägern hatte der BUND daraufhin eine sogenannte Nicht-zulassungsbeschwerde bei der Berufungsinstanz, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, eingelegt. Die Anwälte des BUND waren nämlich der Auffassung, dass dem Frank-furter Richter eine Reihe gravierender Fehler unterlaufen sind, die zu einer Aufhebung des Urteils führen müssten. Die Rede war von schwerwiegenden Rechtsfehlern, falschen Ein-schätzungen und sonstigen Mängeln.

Der Hessische Verwaltungsgerichthof hat die von den Anwälten des BUND vorgetragenen Argumente im Wesentlichen bestätigt und ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung statt-gegeben. Im diesbezüglichen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs heißt es, dass „ernst-liche Zweifel an der Richtigkeit des (erstinstanzlichen) Urteils bestehen“. Weiter wird u.a. ausgeführt, dass der Frankfurter Richter wesentliche Aspekte des Falles übersehen hat und auf Gutachten, die die Klägerseite vorgelegt hatte, überhaupt nicht eingegangen war.

Das sind heftige Ohrfeigen, die dem Verwaltungsgericht wehtun dürften, den Fechenheimer Bürgern aber Hoffnung geben, dass Allessa und Getec nicht so leicht davon kommen.

Die Vorstandsmitglieder des Vereins ZUKUNFT FECHENHEIM beklagen, dass die Ge-schäftsführung von Allessa für die Belange der Bevölkerung kein Verständnis zeigt. Das gilt im Übrigen auch für Ihr Verhalten in Griesheim.

Besonders verärgert sind die Vorstandsmitglieder darüber, dass die Geschäftsführung von Allessa dem Verein unterstellt, er schüre Ängste in der Bevölkerung und versuche diese gegen das Unternehmen einzunehmen.

Der Vorstand hat jetzt diese Unterstellung scharf zurückzuweisen. Werner Scholz: „Wir artikulieren lediglich die vorhandenen Ängste in der Bevölkerung, die sich auch in über 2000 Unterschriften der gleichlautenden BI spiegeln.“

Es sind jedoch nicht allein die Unterschriften; es sind auch die vielen tausend Euro zur Unterstützung der Klagen, die Fechenheimer Bürgerinnen und Bürger gespendet haben. Ein unglaublich hoher Bürgersinn.

Der Verein ZUKUNFT FECHENHEIM hofft weiterhin, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Argumente der Anwälte des BUND ernster nimmt als es das Verwaltungsgericht in Frankfurt getan hat. „Es geht nicht einseitig um wirtschaftliche Interessen. Es geht auch um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in der Region“, so Werner Scholz.

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